SDG 3

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.

 

§ Bedarfsorientierte Personalbemessungssysteme in der Pflege

 

Die Corona-Pandemie hat die Missstände in der Pflege einmal mehr offengelegt. Um diese dauerhaft zu überwinden, sind weitreichende Reformen notwendig. Eine angemessene Ausstattung mit Personal muss dabei eines der wichtigsten Vorhaben sein. Mit verschiedenen gesetzgeberischen Initiativen der vergangenen Jahre und der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden erste Schritte für mehr Pflegepersonal und damit für bessere Arbeitsbedingungen getan. Auch die vom Gesetzgeber in Auftrag gegebene Studie zur Entwicklung von wissenschaftlichen Kriterien zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Langzeitpflege war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Auf dieser Berechnungsgrundlage wurde ermittelt, dass ein erheblicher Personalmehrbedarf in der Langzeitpflege besteht, der mit ersten Maßnahmen angegangen werden soll. Diese Initiativen reichen aber nicht, um den Pflegepersonalmangel zu beheben. Was weiterhin fehlt ist ein klares Signal, dass spürbare Entlastungen für die Pflegenden am Bett zu erwarten sind. Für den Krankenhausbereich muss ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem eingeführt werden, das den Personalbedarf vom Pflegebedarf der zu versorgenden Personen ableitbar macht und den derzeit vorherrschenden Flickenteppich in Deutschland vereinheitlicht. Nur durch eine höhere Personalausstattung in allen Sektoren kann das Pflegepersonal entlastet werden und entsprechend ausreichend Zeit für die Pflege aufgewendet werden. Dadurch kann auch der Abwanderung von Pfleger*innen in andere Berufe entgegengewirkt und Pflegende, die den Beruf verlassen haben, können zurückgewonnen werden. Zusätzlich ist eine bessere Bezahlung von Pflegekräften nötig, die dazu beitragen kann, dass sich mehr junge Menschen für eine Ausbildung zum/r Pfleger*in entscheiden. Nur so kann langfristig die Situation der Pfleger*innen sowie der zu pflegenden Personen verbessert werden.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://deutscher-pflegerat.de/2018/11/09/deutscher-pflegerat-wir-brauchen-personalbemessung-fuer-pflegende-in-allen-arbeitsfeldern-auch-im-krankenhaus/

https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++1414c116-58ac-11ea-90d7-001a4a160100

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Unter den pflegenden Angehörigen befindet sich ein steigender Anteil im erwerbsfähigen Alter. Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, bei denen die Pflege- und Familienpflegezeit zeitlich viel zu eng befristet sind, bieten keine ausreichende finanzielle Absicherung und werden nur selten in Anspruch genommen. Erwerbstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen werden so vielfach alleine gelassen. Es ist dringend an der Zeit für eine bessere finanzielle und sozialrechtliche Absicherung von pflegebedingten Erwerbsverkürzungen oder temporären beruflichen Auszeiten zu sorgen. Der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzte „unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ hat Vorschläge für gute Rahmenbedingungen für erwerbstätige pflegende Angehörige erarbeitet. Zentral werden Freistellungsmöglichkeiten für bis zu 36 Monate – bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden – vorgeschlagen. In diesem Zeitraum soll es zusätzlich möglich sein, bis zu sechs Monate entweder vollständig oder mit einer Mindestarbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche aus der Erwerbstätigkeit auszusteigen. Erwerbstätige privat Pflegende sollen durch eine Lohnersatzleistung finanziell unterstützt werden, die analog zum Elterngeld ausgestaltet wird und bis zu 36 Monate in Anspruch genommen werden kann.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/zeitschrift_vielfalt_familie/zff_vf_ausgabe30.pdf

https://www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Beirat/Erster_Bericht_des_unabhaengigen_Beirats_2019.pdf

 
 

§ Finanziell abgesicherte Freistellungszeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

 

§ Verbot giftiger Zusatzstoffe in Kunststoffen

 

Viele Chemikalien, die zur Herstellung von Kunststoffen eingesetzt werden, sind extrem giftig. Da die Chemikalien im Plastik nicht fest gebunden sind, können sie mit der Zeit entweichen. Sie gehen in die Umwelt über und werden auch vom menschlichen Körper aufgenommen. Besonders weitreichende Auswirkungen haben dabei hormonell wirksame Substanzen. Dazu gehören vor allem Weichmacher (Phthalate), Bisphenol A (BPA), bromierte Flammschutz­mittel und Organozinnverbindungen. Diese und weitere stehen im Verdacht, Krankheiten wie Diabetes, Adipositas, Unfruchtbarkeit, Krebs und Herzerkrankungen zu verursachen. Die Verwendung dieser Substanzen und ihrer Substitute, wenn sie hinsichtlich Zusammensetzung und/oder Wirkung gleich sind, muss gesetzlich verboten werden, sodass Umwelt- und Gesundheitsschutz entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produktes gewährleistet werden kann. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf dem Schutz von besonders gefährdeten Gruppen wie Schwangeren und Kindern liegen, die in zu hohem Maße gefährlichen Stoffen in Plastikprodukten ausgesetzt sind. Grundsätzlich muss eine vollständige Deklaration und Offenlegung der in den Produkten/ Verpackungen enthaltenen und bei der Verarbeitung verwendeten Stoffe erfolgen.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

 https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/chemie_achtung_plastik_broschuere.pdf

https://www.wecf.org/de/wp-content/uploads/2018/10/wege_aus_der_plastikkrise_forderungen.pdf

https://hej-support.org/hormongifte-stoppen/

 

Hersteller*innen und Händler*innen aus Deutschland exportieren Pestizide in Länder außerhalb der EU, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Dieser Doppelstandard im Pestizidhandel geht auf Kosten der Gesundheit, der Lebensgrundlagen und der Rechte von Millionen von Menschen in den Importländern in Lateinamerika, Asien und Afrika. In Frankreich wurde bereits ein Gesetz verabschiedet (Gesetz Nr. 2018-938 - (EGalim-Gesetz), das ab dem 01.01.2022 die Produktion, Lagerung und den Handel mit Pestiziden verbietet, die Wirkstoffe enthalten, welche aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes in der EU nicht genehmigt sind. Auch der Schweizer Bundesrat hat am 14.10.2020 ein Exportverbot für fünf in der Schweiz verbotene Pestizidwirkstoffe beschlossen. Die geplante Chemikalienstrategie der Europäischen Kommission enthält das Bekenntnis, den Export von in der EU verbotenen gefährlichen Chemikalien künftig zu unterbinden und hierfür, wenn nötig, die relevante Gesetzgebung zu ändern. Außerdem kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom März 2020 zu dem Schluss, dass in Deutschland die Voraussetzungen für ähnliche Beschränkungen wie in Frankreich gegeben sind. So ist das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Basis des § 25 Absatz 3 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, die Ausfuhr von Pestiziden in Drittstaaten außerhalb der EU zu untersagen. Auf dieser Rechtsgrundlage sollte eine Verordnung erlassen werden, die den Export solcher Pestizide untersagt, die in der EU und/oder Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Genehmigung bzw. Zulassung verfügen.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://pan-germany.org/download/giftige-exporte-ausfuhr-hochgefaehrlicher-pestizide-von-deutschland-in-die-welt/

www.inkota.de/studie-bayer-basf

https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26063&LangID=E

 https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

https://ec.europa.eu/environment/pdf/chemicals/2020/10/Strategy.pdf

 
 

§ Verordnung für einen Exportstopp verbotener Pestizide

 

§ Änderung des Transfusionsgesetzes

 

Blutspenden rettet Leben. Und doch ist es in Deutschland noch immer für bestimmte Gruppen nicht erlaubt. Das Transfusionsgesetz und die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten müssen geändert und die Diskriminierung abgeschafft werden, damit jeder gesunde Mensch in Deutschland, der helfen möchte, das auch darf. Bei der Blutspende soll nicht mehr nach der sexuellen Orientierung gefragt werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit für die Empfänger*innen der Blutspende könnte nach der Häufigkeit wechselnder Sexualkontakte und sexuellem Risikoverhalten gefragt werden – denn das entscheidet, ob die Person einer Risikogruppe angehört. In vielen anderen Ländern wie Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien wird es bereits so gehandhabt.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://weact.campact.de/petitions/knappheit-der-blutreserven-durch-covid-19-diskriminierung-beim-blutspenden-stoppen?utm_source=post-twitter&utm_medium=social&utm_campaign=20-10-16%20%2F%20blutspenden-marcel-twitter

https://www.lsvd.de/de/ct/1321-Ausschluss-schwuler-und-bisexueller-Maenner-von-der-Blutspende

Patente garantieren der Pharmaindustrie über zeitliche Monopole weltweit hohe Preise und entsprechende Gewinne. Die Forschungsanreize, die damit gesetzt werden sollen, sind aber sehr ungleich verteilt: Gesundheitsprobleme der Menschen im Globalen Süden werden aufgrund ihrer geringeren Kaufkraft vom patentgesteuerten Forschungssystem vernachlässigt. Gleiches gilt für wichtige, aber wenig lukrative Forschungsbereiche wie z.B. Impfungen oder Antiobiotikaforschung. Vor allem für Menschen im Globalen Süden verhindern Patente den Zugang zu Forschungsergebnissen und neuen Technologien und machen Medikamente häufig unerschwinglich. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein Drittel aller Patientinnen und Patienten weltweit aufgrund hoher Preise und anderer struktureller Hindernisse keinen Zugang zu notwendigen Medikamenten. Eine gesetzlich festgelegte Aufhebung des Patentschutzes auf alle unentbehrlichen Medikamente könnte dem entgegenwirken.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.patents-kill.org/deutsch/

http://med4all.org/images/downloads/Leitfaden-sozialvertrgliche-Verwertung-2018.pdf

 
 

§ Patentschutz bei allen unentbehrlichen Medikamenten aufheben