SDG 2

Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.

 

§ Reform der Bodenmarktpolitik unter anderem durch Änderungen der Grunderwerbsteuer

 

Eine breite Streuung des Besitzes landwirtschaftlicher Nutzflächen in bäuerlicher Hand ist die Grundlage für eine gesunde Agrarstruktur und erklärtes Ziel der Bundesregierung. Während selbständige Landwirt*innen oder Existenzgründer*innen in Deutschland beim Kauf von Acker- oder Grünland je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen müssen, fällt diese Steuer bei Anteilskäufen weg. Kaufen Investor*innen demnach nicht direkt das Land, sondern Anteile von weniger als 90 Prozent z.B. an einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, welcher das Land gehört, entfällt die Steuer- und Genehmigungspflicht - der Kauf wird am Grundstücksverkehrsgesetz vorbei abgewickelt. Diese Ungleichbehandlung diskriminiert landwirtschaftliche Betriebe und befördert den Ausverkauf von landwirtschaftlichen Flächen an außerlandwirtschaftliche Investor*innen. Weiterhin steigert sie die Kauf- und Pachtpreise. Das Grundstücksverkehrs­gesetz auf Länderebene muss dringend entsprechend des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ reguliert werden. Anteilskäufe müssen genehmigungspflichtig werden. Die Kriterien hierzu müssen sich am Gemeinwohl orientieren. Auf Bundesebene muss eine wirksame Reform der Grunderwerbsteuer umgesetzt werden. Eine Möglichkeit zur Vermeidung weiterer Konzentrationsprozesse auf dem Bodenmarkt wäre eine, analog zur Einkommenssteuer, progressiv gestaltete Grunderwerbsteuer. Kurz: wer bereits viel Land besitzt, zahlt eine höhere Grunderwerbsteuer als Akteure mit wenig oder keinem Land. Existenzgründer*innen, junge Menschen, besondere Betriebsstrukturen (z.B. ökologischer Betrieb, besonders hohe Beschäftigungszahlen, etc.) könnten zudem von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Entsprechende Kriterien müssen mit den relevanten Interessengruppen gemeinsam ausgearbeitet werden. Eine besondere Berücksichtigung kommt dabei auch dem Bund als Landbesitzer und in seiner Verantwortung für den Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft zu. Hier könnten nachhaltige Kriterien für die Verpachtung, die Bäuerinnen und Bauern fördern, besondere Wirkmächtigkeit entfalten und ein politisches Signal setzen. Eine Reform der Bodenmarktpolitik und Landvergabepraxis sollte entlang international anerkannter Normen, insbesondere den vom UN-Welternährungsausschuss (CFS) beschlossenen „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“, geschehen. Unter anderem sollten bei der Bewertung zentraler bodenpolitischer Aspekte wie der „gesunden Agrarstruktur“ diese allgemeingültigen Normen verankert werden.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

http://www.abl-nrw.de/uploads/media/2020-07-10_Ackerland_in_Baurenhand_-_Vorschlag_der_AbL_zu_regulierung_des_Bodenmarktes.pdf

https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2314&cHash=75f050dd5f06df9c4f1c656b8b9e91c9

Das Multi-Stakeholder Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) wurde 2019 ins Leben gerufen und hat im Februar 2020 seine Empfehlungen für einen Umbau der Nutztierhaltung vorgestellt. Bundestag und Bundesrat haben der Umsetzung der Beschlüsse bereits 2020 zugestimmt. Jetzt geht es darum, diese auch in Gesetze zu gießen. Die Anfang März 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichte Machbarkeitsstudie und die Folgenabschätzung belegen, dass die Empfehlungen der Bochert-Kommission rechtlich möglich und strukturell notwendig sind. Dafür muss die weitere Ausarbeitung der Empfehlungen in den Arbeitsgruppen ermöglicht werden, beispielsweise mit einer ehrlichen Bewertung der Schwächen eines exportorientierten Agrarmodells hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherheit bäuerlicher Betriebe. Dabei muss der Blick von den in der Borchert-Kommission besonders in den Fokus genommenen Schweine- und Hühnerhaltungs­sektoren ausgeweitet werden auf die Rinder- und Milchviehhaltung, die ebenfalls für bäuerliche Strukturen in Deutschland relevant sind. Das BMEL muss alles daran zu setzen, die Empfehlungen noch vor den Bundestagswahlen umzusetzen und für die Betriebe einen verlässlichen Weg aufzeigen. Das BMEL hat angekündigt, als Bundesregierung Verträge zwischen Landwirtschaft und Staat schließen zu wollen, die gerade erarbeitet würden. Diese Verträge müssen den Betrieben klar die Umbauschritte aufzeigen und verlässliche Planungssicherheit bieten, um finanziell in den notwendigen Umbau einsteigen zu können.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3346&cHash=81e3281ec7a142459cdf57d964d58cae

 https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3307&cHash=6cf1e4e249189bab21cae17277f7b0ba

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/machbarkeitsstudie-borchert.html

 
 

§ Gesetzliche Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission für einen Umbau der Nutztierhaltung

 

§ Schaffung progressiver deutscher GAP-Gesetze

 

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) muss den Übergang hin zu einem System der einkommenswirksamen Entlohnung von Gemeinwohlleistungen schaffen. Hierfür ist es notwendig, die Direktzahlungen schrittweise bis auf null abzuschmelzen und das für alle Mitgliedstaaten verbindlich einzuführende Budget der Eco-Schemes entsprechend jährlich anzuheben. Die anstehende nationale Ausgestaltung der GAP im Rahmen eines nationalen gesetzlich verankerten Strategieplans muss progressiv angepackt und die auf EU-Ebene beschlossenen Öko-Regelungen sowohl einkommenswirksam als auch wirksam im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes in Deutschland verwirklicht werden. Die Beschlüsse des EU-Rats und Parlaments sowie des Bundeskabinetts und der Agrarminister*innenkonferenz sind bislang unzureichend, um dem Veränderungsdruck auf den Höfen, der angespannten wirtschaftlichen Lage in der Tierhaltung und dem notwendigen Umbau der Landwirtschaft hin zu mehr Klima- und Tierschutz gerecht zu werden, da nach wie vor ein großer Anteil der Mittel der GAP unqualifiziert vergeben werden soll. Insbesondere die Eco-Schemes sind geeignet, die Leistungen von Bäuerinnen und Bauern für den Klima-, Umwelt- und Tierschutz zu honorieren. Möglicher Ansatzpunkt für die Umsetzung der GAP ist die Einführung einer punktebasierten Gemeinwohlprämie mit der das Fördersystem der GAP zukünftig komplett nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden kann. Landwirtschaftliche Betriebe werden damit für ihre erzielten flächen- oder tierwohlbezogenen Leistungen honoriert, anstatt – wie bisher – größtenteils pauschal nach dem Umfang der förderfähigen Hektarfläche subventioniert.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.abl-ev.de/uploads/media/2020-10-21_AbL_-_GAP-Kompromisse_geben_keine_Antwort_auf_Herausforderungen_f%C3%BCr_Bauern__Umwelt-_und_Tierschutz.pdf

 https://www.abl-ev.de/uploads/media/2020-10-19_PM_zur_GAP_-_AbL_fordert_mehr_Wille_zur_Ver%C3%A4nderung.pdf

https://www.dvl.org/projekte/projektdetails/gemeinwohlpraemie

https://www.abl-ev.de/uploads/media/Punktepapier_Aufl._2_-_Webversion_Hinweis_Direktzahlungsrechner.pdf

Bereits 15 Prozent der Kinder in Deutschland sind übergewichtig, mehr als sechs Prozent sogar adipös. Studien zeigen, dass übergewichtige Kinder meist ihr Leben lang mit Gewichtsproblemen zu kämpfen haben. Die Wahrscheinlichkeit dieser Kinder an Krankheiten wie Diabetes Typ II oder Bluthochdruck zu erkranken, ist um ein Vielfaches höher als bei Kindern mit Normalgewicht. Ihre Lebenserwartung ist entsprechend verkürzt. Dass Kinder übergewichtig werden, liegt vor allem an dem Übergewicht fördernden Umfeld, in dem sie sich bewegen. Studien zeigen, dass die meisten Produkte, die an Kinder beworben werden, Süßigkeiten und Snacks sind, die nicht den Ernährungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Kinder entsprechen. Die WHO fordert deshalb seit langem, dass an Kinder gerichtetes Marketing nur für gesunde Lebensmittel erlaubt sein sollte. Zu diesem Zweck hat die WHO ein Nährwertprofilmodell vorgelegt, welches genau definiert, für welche Lebensmittel bzw. Rezepturen an Kinder gerichtete Werbung untersagt werden muss. Ein gesetzliches Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte sollte sowohl Fernsehwerbung, Plakatwerbung, Online-Werbung, Schul- und Sportsponsoring sowie Verpackungswerbung umfassen und sich an den Vorgaben der WHO orientieren. Mit einem solchen Gesetz würde Deutschland dem Vorbild vieler anderen Staaten folgen. Die umfangreichsten Beschränkungen gelten derzeit in Chile. Dort dürfen ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder unter 14 Jahren beworben werden. Es gilt zum einen ein umfangreiches Werbeverbot im Fernsehen, Radio und Kino, zum anderen ein Verbot von Comic-/Zeichentrickfiguren auf Verpackungen sowie ein Verbot von Spielzeugbeigaben. Zusätzlich ist der Verkauf ungesunder Lebensmittel an Schulen verboten.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.foodwatch.org/de/informieren/kinderernaehrung/mehr-zum-thema/foodwatch-marktcheck/

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0005/270716/Nutrient-children_web-new.pdf

 
 

§ Verbot von an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und -marketing für ungesunde Produkte

 

§ Strikte Regulierung der neuen Gentechniken und ein Moratorium auf die Freisetzung von Gene Drive Organismen

 

Gentechnik ist Gentechnik. In Deutschland und auf europäischer Ebene müssen alle vorhandenen wie künftigen Gentechnikmethoden und die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden. Auch für mit neuen Gentechniken veränderte Organismen müssen Zulassungsverfahren mit umfassender Risikoprüfung gelten. Gemäß dem Vorsorgeprinzip müssen dabei die technologiebedingten Risiken bewertet werden. Die Sicherung von Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucher*innen, Erzeuger*innen und Handel und die Aufrechterhaltung von Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Haftung für Gentechnik-Produkte muss gewährleistet werden, ebenso wie eine schnelle Entwicklung von Nachweisverfahren, auch für neue Gentechnik und die konsequente Kontrolle von Importen auf gentechnisch veränderte Pflanzen, Tiere und Produkte. Es braucht ein globales, öffentlich zugängliches Register, das transparente Informationen über alle GVO enthält, die freigesetzt, angebaut oder vermarktet werden. Ziel muss das Ende von gentechnisch veränderten herbizidtoleranten und Insektizid-produzierenden Pflanzen, ein Verbot von Gentechnik für die Tierzucht und von Patenten auf Leben sein. Vielmehr muss der Biodiversitätsverlust gestoppt, und die genetische Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt an Lebensgemeinschaften erhalten und gefördert werden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Biodiversität braucht es ein globales Moratorium auf die Anwendung der Technologie, mit der wildlebende Arten durch gentechnische Varianten ersetzt, dezimiert oder ganz ausgerottet werden sollen. Dies verlangt auch das Europäische Parlament in einem Entschließungsantrag vom Januar 2020 und ist damit einem Aufruf von über 200 Organisationen in Europa und weltweit gefolgt. Der Bundestag und die Bundesregierung sollten sich dem Ruf für ein Moratorium anschließen und mit einem Verbot der Freisetzung von Gene Drive Organismen in Deutschland vorangehen.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2021-04-21-Positionspapier-Gentechnik.pdf

https://www.forumue.de/wp-content/uploads/2020/06/Open_Letter_to_the_EU_Commission_Please_support_a_global_moratorium_on_the_release_of_Gene_Drive_Organisms_30.06.2020.pdf

 Das geht auch auf Bundesebene

Als erstes Land weltweit hat Frankreich 2016 ein Gesetz eingeführt, das es Supermärkten verbietet, nicht verkaufte oder unverkäufliche, aber noch essbare Lebensmittel, wegzuwerfen. Das betrifft beispielsweise Produkte, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, Obst/Gemüse mit Druckstellen oder Brot vom Vortag. Ab einer Fläche von 400 Quadratmetern sind Märkte dazu verpflichtet, diese Lebensmittel an wohltätige Zwecke zu spenden, wie beispielsweise örtliche Tafeln. Alternativ können sie die Lebensmittel der Landwirtschaft als Tierfutter oder Kompost zur Verfügung stellen. Bei Verstoß gegen dieses Gesetz drohen bis zu 4.500 Euro Geldbuße. Tafeln und wohltätige Organisationen in Frankreich berichten seither, dass sich die Mengen und Vielfalt der Lebensmittel, die sie erhalten, deutlich erhöht und sich gleichzeitig auch die Qualität verbessert habe. Die neue Regel in Frankreich ist aber nicht nur für Tafeln und Bedürftige von Vorteil – Supermärkte erhalten 60 Prozent des Einkaufspreises der gespendeten Lebensmittel mit der Steuer zurück. Italien, Tschechien und Finnland folgten dem französischen Beispiel mit ähnlichen Gesetzen. In Deutschland ist „Containern“, also das Retten von ungebrauchten Nahrungsmitteln aus dem Müll, trotz dramatischer Lebensmittelverschwendung noch immer illegal.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.cec-zev.eu/de/themen/alltag-in-frankreich/lebensmittelverschwendung-in-frankreich/

 
 

§ Gesetz gegen Nahrungsmittelverschwendung in Frankreich

 

§ Soft-Drink Steuer im Vereinigten Königreich

 

Im April 2018 trat im Vereinigten Königreich eine neue Steuer auf stark gezuckerte Getränke (offiziell: „Soft Drinks Industry Levy“) in Kraft. Seitdem müssen Hersteller je nach Zuckergehalt des Getränks eine Abgabe entrichten. Bei mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Millilitern beträgt sie 21 Cent, ab 8 Gramm 33 Cent pro Liter (zum Vergleich: Fanta oder Sprite in Deutschland enthalten etwa 9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter). Die daraus generierten Steuereinnahmen fließen in Subventionen für gesundes Schulfrühstück, Schulsport und weitere präventive Maßnahmen. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte eine Reihe von Herstellern den Zuckergehalt in ihren Getränken reduziert. Zwischen 2015 und 2018 sank der durchschnittliche Wert um etwa 30 Prozent von 5,4 auf 3,9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Der Verkauf stark gezuckerter Getränke hat sich im selben Zeitraum halbiert. Die Soft-Drink Steuer zeigt demnach Wirkung.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2018/britische-hersteller-abgabe-auf-zuckergetraenke-wirkt/

 

https://www.gov.uk/government/news/soft-drinks-industry-levy-comes-into-effect

In Spanien gibt es seit 2013 ein Lebensmittellieferkettengesetz. Es soll die Lieferkette wettbewerbsfähiger, transparenter und effizienter machen, sowie die Landwirtschaft stärken sowie, der Gesellschaft und den Verbraucher*innen Vorteile bringen. Im Februar 2020 wurden zudem zwei wichtige Änderungen vorgenommen. Erstmalig müssen die Produktionskosten verpflichtend im Vertrag aufgeführt werden. Anders ausgedrückt, der vertraglich festgelegte Preis zwischen dem Erzeuger in der Land-, Vieh-, Forst- und Fischereiwirtschaft oder seiner Vereinigung und ihrem ersten Käufer muss ausdrücklich die effektiven Produktionskosten decken. Die Regelung gilt für alle Handelsgeschäfte mit einem wertemäßigen Umfang von mehr als 2.500 Euro. Deutschland kann sich daran orientieren, sollte in der Gesetzgebung aber prinzipiell weitergehen.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.oxfam.de/system/files/documents/oxfam_spanien_verbot_einkauf_unterhalb_von_produktionskosten.pdf

 
 

§ Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Spanien