SDG 13

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen wäre ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würde auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert. Durch die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf Bundesautobahnen würden die Emissionen um jährlich 2,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente reduziert. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h würde die Treibhausgasemissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr mindern. Außerdem sollte auf zweispurigen Landstraßen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingeführt werden.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrsplanung/tempolimit#tempolimit-auf-autobahnen-

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_kurzinfo_tempolimit_auf_autobahnen.pdf

 
 

§ Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen

 

§ Beendigung von klimaschädlichen Subventionen

 

Klimaschädliche Subventionen untergraben Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und stehen der ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft entgegen. Angesichts der hohen Neuverschuldung des Bundes zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie sowie geringerer Steuereinnahmen infolge der Krise kommt dem längst in Aussicht gestellten Abbau klimaschädlicher Subventionen damit eine besondere Bedeutung mit hoher Dringlichkeit zu. Der Abbau dieser Subventionen würde zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig Gelder mobilisieren für Zukunftsinvestitionen und eine ökologische Transformation der Wirtschaft. In der Gesamtbeurteilung sind der Abbau der Energiesteuerbefreiung für Kerosin, der Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung und die Reduzierung der Strompreisausnahmen für die Industrie besonders klimawirksam: sie weisen ein hohes Klimaschutzpotenzial aus und es werden pro eingespartem Euro im Vergleich die höchsten CO₂-Minderungen erzielt. Auch die fiskalische Wirkung ist groß: beispielsweise würden durch die Besteuerung von Kerosin mehr als 8 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt und jährlich 26 Millionen Tonnen CO₂ vermieden.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://foes.de/publikationen//2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf

Durch die Entfernungspauschale wird die Entscheidung der Wohnortwahl beeinflusst und Pendelverkehr begünstigt. Lange Arbeitswege führen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, welches zu Luftverschmutzung, Flächenverbrauch, Zersiedelung und Lärm beiträgt und Staus und Unfälle nach sich zieht. Gleichzeitig setzt der Staat aber keinerlei Anreize, auf umweltfreundlichere Transportmittel für den Arbeitsweg umzusteigen. Im skandinavischen Raum (Finnland, Norwegen, Schweden) sowie den Niederlanden und der Schweiz sind grundsätzlich lediglich Fahrtkosten für den ÖPNV steuerlich absetzbar. Nur in Einzelfällen können auch Fahrten mit dem Pkw abgesetzt werden, wenn der Zeitvorteil gegenüber dem ÖPNV besonders hoch ausfällt. Auch in Deutschland muss die Pendlerpauschale reformiert werden, sodass künftig nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbar sind. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Menschen im ländlichen Raum, deren Arbeitsweg nicht oder nur mit einem erheblichen Mehraufwand mit dem ÖPNV zurückgelegt werden kann, nicht benachteiligt werden. 

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://foes.de/pdf/2016-10-Themenpapier-Entfernungspauschale.pdf

 
 

§ Pendlerpauschale nur für öffentliche Verkehrsmittel

 

§ Verbot von Kurzstreckenflügen innerhalb Deutschlands unter 500 km

 

67 Prozent der Deutschen sind einer Umfrage der Europäische Investitionsbank zufolge aus Klimaschutzgründen für ein Verbot von Kurzstreckenflügen. Eine bereits vielfach diskutierte gesetzliche Regelung ist das Verbot von Kurzstreckenflügen innerhalb von Deutschland unter 500 Kilometern. Dies sollte mindestens als Grundlage dienen, andere Definitionen von Kurzstreckenflügen umfassen bis zu 1500 Kilometer. Kurz- und Mittelstreckenflüge sollten stattdessen in Regionen mit Bahninfrastruktur auf die Schiene verlagert werden, und andernorts auf Busse. Bei Zügen ist nicht zwingend Hochgeschwindigkeit erforderlich, aber Reisemöglichkeiten bei Tag und Nacht sollten attraktiv, erschwinglich und mit erneuerbaren Energien angetrieben sein. Schiffe und Fähren können ebenso eine Alternative darstellen, solange sie mit klimaneutralen Energien betrieben werden. Die Bedürfnisse von Menschen, die ohne Zugang zu Flugverkehr isoliert wären, müssen dabei gesondert berücksichtigt und umweltverträgliche Transportwege für ihre Anbindung bereitgestellt werden. Vorbild kann Frankreich sein. Kurze Inlandsflüge dürfen nur noch als Zubringerflug für einen weiteren Flug dienen. Fluggesellschaften dürfen zukünftig keine reinen Inlandsflüge mehr verkaufen, sofern das Ziel auch in 2,5 Stunden mit dem Zug erreichbar ist.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://stay-grounded.org/position-paper/position-paper-de/ https://reisetopia.de/news/frankreich-inlandsflugverbot/

https://www.eib.org/de/surveys/2nd-climate-survey/climate-action-and-policy-solutions.htm

 Das geht auch auf Bundesebene

 

Einige europäische Länder haben die Absicht erklärt, den zukünftigen Verkauf von Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen zu verbieten. Frankreich, Irland, Finnland, Lettland, Spanien und Schweden sehen vor, dass ab 2030 oder 2040 keine Verbrennungsmotoren mehr verkauft werden dürfen.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.bundestag.de/resource/blob/651454/e949b6b43bd9b5ac738510e556e611e6/WD-8-048-19-pdf-data.pdf

 

§ Verbot von Verbrennungsmotoren in Frankreich, Irland, Finnland, Lettland, Spanien und Schweden

§ Verkehrswende in Luxemburg

 

Eine umfangreiche Umgestaltung des Verkehrs hat Luxemburg im Frühling 2020 begonnen. Im März wurde dort als erstes Land der Welt der kostenlose ÖPNV eingeführt, finanziert aus Steuermitteln. Hinzukommen sollen bessere Verbindungen und ein Ausbau der Schiene. 600 Euro pro Kopf will Luxemburg dafür künftig investieren.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://transports.public.lu/fr/support/faq/faq-mobilite-gratuite-de.html

2021 hat der Berliner Senat die Anerkennung der Klimanotlage für das Land Berlin beschlossen. Der Senat stellte damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich mache. Senatsbeschlüsse erhalten seitdem einen Klima-Check, und das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm wurde mit neuen Maßnahmen konsequent danach ausgerichtet.

Zum Weiterlesen und Weiterdiskutieren:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.873965.php

 

§ Klima-Check für Senatsvorlagen in Berlin